Gesetze, Verordnungen und Mechanismen
Vision:
Wir bemühen uns, eine eigene Fakultät für Ingenieurwissenschaften als wissenschaftliche Ingenieurinstitution zu haben, um Kader zu schaffen, die mit der wissenschaftlichen Entwicklung Schritt halten und einen Beitrag in der gemeinnützigen Dienstleistungs- und Technologieindustrie leisten.
Mission:
Die kontinuierliche Verbesserung des Bildungsniveaus, der Kurse und der wissenschaftlichen Forschung, um den Bildungsprozess zu unterstützen und die Ziele des Kollegs unter dem System und der Politik der Beni Suef Universität zu erreichen
Ziele:
- Bereitstellung eines entwickelten Modells der Ingenieurausbildung in Bezug auf bestimmte Branchen, die der Umwelt dienen und die globalen Entwicklungstendenzen bei der Verwendung von Computern und deren Anwendungen in der Industrie bewältigen. Außerdem wird die Fakultät die Leistung entwickeln und wirtschaftliche, technische und Machbarkeitsstudien für die in Oberägypten verbreiteten Industrieregionen durchführen.
- Entwicklung der Oberägyptischen Gouvernements im Norden und Süden im Bereich der Hochschulbildung und Schaffung von Arbeitsplätzen in diesen Provinzen. Dies steht im Einklang mit dem Wahlprogramm des Präsidenten der Republik und den Anweisungen des Premierministers.
- Ein Modell der Zusammenarbeit zwischen der Bildungseinrichtung und den Produktionsstätten finden.
- Vorbereitung von Kursen für die kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der Ingenieure in den Fachbereichen der Fakultät.
- Leitung der postgradualen Studien zur Lösung der praktischen Probleme der Industrie (wie Zement - Baumaterialien - Papier-Metalle).
Artikel 2: Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung an der Fakultät für Ingenieurwissenschaften, Beni Suef University ist erforderlich, um das Zertifikat der Allgemeinen Sekundarschule (Science Department) oder ein gleichwertiges zu erhalten. Die Einreichung erfolgt zusätzlich zu den vom Hochschulrat genehmigten Bedingungen jährlich durch das Koordinierungsbüro gemäß den Regeln des Obersten Rates der Universitäten des Ministeriums für höhere Bildung
Artikel 3: Abteilungen der Fakultät
1- Abteilung für Bauingenieurwesen
2. Abteilung für Architektur
3- Fakultät für Maschinenbau (im Aufbau)
4- Fakultät für Elektrotechnik (im Aufbau)
Artikel 4: Das Studiensystem
Das Studium des zweisemestrigen Systems wird auf die im Vorbereitungsjahr eingeschriebenen Studenten angewendet und nach der Annahme dieser Verordnung auf das erste Jahr des akademischen Jahres 2012/2013 übertragen, vorausgesetzt, dass die Studie für die vor dem Termin zugelassenen Studierenden fortgeführt wird der Genehmigung der Regelungen im System der Kreditstunden.
Artikel 5: Bachelor-Abschlüsse
Der Council of Beni Suef University vergibt auf Empfehlung des College Council einen Bachelor-Abschluss in einer der folgenden Spezialisierungen:
Bauingenieurwesen (Bautechnik) im System der Kreditstunden für Studenten in den alten Vorschriften eingeschrieben.
Bauingenieurwesen (allgemein) mit einem zweisemestrigen System für angenommene Studenten nach Genehmigung der neuen Bestimmungen.
Der Council of Beni Suef University wird auf Empfehlung des College Council einen Bachelor-Abschluss in einer der folgenden Fachrichtungen verleihen:
1- Architektur
2- Maschinenbau
3- Elektrotechnik
Nach Abschluss der Voraussetzungen, um das Studium dieser Disziplinen zu beginnen und Genehmigung und Akkreditierung zu erhalten.
Artikel 6: Studiendauer
Die Dauer des Bachelor-Studiums beträgt fünf Jahre, beginnend mit einem allgemeinen Vorbereitungsjahr für alle Studierenden. Die Spezialisierung wird dann nach dem Zeitplan der Kurse sein.
Artikel 7:
Der Kursteilnehmer kann von einigen Kursen mit Ausnahme der Kurse der letzten Abteilung befreit werden, wenn er nachweist, dass er gleichwertige Kurse an einer von der Universität anerkannten Universität oder wissenschaftlichen Einrichtung besucht hat. Der Student kann auch von der Durchführung der Transferprüfungen in einigen dieser Kurse befreit werden, wenn er nachweist, dass er die Prüfungen erfolgreich bestanden hat. Die Ausnahme wird durch eine Entscheidung des Präsidenten der Universität nach der Genehmigung des Bildungsrates und des Students Affairs auf Vorschlag des College Council nach Stellungnahme des Rates der zuständigen Abteilung unbeschadet der Bestimmungen der Artikel des Gesetzes der Organisation von Universitäten.
Der Student kann auch einige der Kurse in den Ingenieurschulen in den benachbarten Provinzen besuchen unterzeichnet ein Protokoll der Zusammenarbeit mit dem College nach der Zustimmung des College Council und in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Programms beschränkt in ihm.
Artikel 8:
Die in dieser Verordnung enthaltenen Listen zeigen die auf die zwei Semester verteilten Lehrveranstaltungen für die Studienjahre, Vorlesungen, Übungen, praktischen Unterricht, die Anzahl der Stunden pro Woche für jeden Kurs, die Prüfungsstunden und das maximale Ende der Noten. Der Hochschulrat genehmigt den wissenschaftlichen Inhalt jedes Kurses.
Artikel 9:
Jeder Student muss ein praktisches Training durchführen. Jeder wissenschaftliche Rat soll